Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Urlaub, Probezeit, Ausbildungsziele – welche Rechte und Pflichten gelten eigentlich während der Ausbildung? „Jede und jeder Azubi sollte sich damit auf jeden Fall schon vor dem Ausbildungsstart beschäftigen“, sagt DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker. Und falls es Unklarheiten oder Bedenken gibt? „Bei Unklarheiten einfach bei der Gewerkschaft vor Ort nachfragen oder bei www.doktor-azubi.de unserem kostenlosen Online-Beratungstool.“
Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung (Achtung: Mindestausbildungsvergütung beachten!).
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder den Auszubildenden zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines Auszubildenden mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.
Wie viel Urlaub Azubis pro Jahr zusteht, ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.
Azubis können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Werden Auszubildende angewiesen, Aufgaben zu erledigen, die nicht im Ausbildungsrahmenplan vermerkt sind, spricht man von ausbildungsfremden Tätigkeiten. Von Erledigungen privater Art für den Chef oder die Chefin, über Botengänge und Aufräumarbeiten bis hin zu regelmäßigen Putzdiensten: All das darf Auszubildenden nicht zugemutet werden, genauso Urlaubs- und Krankheitsvertretungen für andere Angestellte des Betriebs oder Arbeiten, die Auszubildenden aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen nicht zumutbar sind.
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen.
Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und den Eltern keine Kosten entstehen, müssen die Eltern das Kindergeld auszahlen. Darüber hinaus haben volljährige Auszubildende mit eigener Mietwohnung am Ausbildungsort gute Chancen, Wohngeld zu erhalten.