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Arbeitswelten
Anzeigensonderveröffentlichung

Dr. Azubi rät

RECHTE UND PFLICHTEN VON AZUBIS

Ob Urlaub, Probezeit, Ausbildungsziele – welche Rechte und Pflichten gelten eigentlich während der Ausbildung? „Damit sollten sich alle Auszubildenden auf jeden Fall schon vor dem Ausbildungsstart beschäftigen“, sagt DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker. Auszubildende können sich bei Problemen unter anderem auch anonym an www.doktor-azubi.de wenden.

Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?

Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von Azubi und Ausbilder unterschrieben und bei Minderjährigen zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern. Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die tägliche Arbeitszeit und die Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebsoder Dienstvereinbarungen.

Dr. Azubi rät

Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen.

Ist man in der Ausbildung vor gesundheitlichen Gefahren geschützt?


In jedem Fall muss der ausbildende Betrieb die körperliche und seelische Unversehrtheit der Auszubildenden während der gesamten Ausbildung gewährleisten. Der Arbeitsschutz wird über das Arbeitsschutzgesetz (Arb- SchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Im Falle von minderjährigen Auszubildenden tritt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hinzu. Im Rahmen des Arbeitsschutzes muss eine allgemeine Erstunterweisung zu Beginn der Ausbildung erfolgen.
 

Dr. Azubi rät

Auszubildende sollten sich gleich zu Beginn bei ihrer Jugend- und Auszubildendenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat oder der zuständigen Gewerkschaft über ihre Rechte informieren.

Was heißt Probezeit?

 
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
 

Können Auszubildende den Ausbildungsplatz wechseln?

 
Azubis außerhalb der Probezeit können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund.
 

Dr. Azubi rät

Azubis sollten erst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt!

Wann sind die Tätigkeiten ausbildungsfremd?

 
Werden Auszubildende angewiesen, Aufgaben zu erledigen, die nicht im Ausbildungsrahmenplan vermerkt sind, spricht man von ausbildungsfremden Tätigkeiten. Das sind Erledigungen privater Art oder regelmäßige Putzdienste und auch Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, die Auszubildenden aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht zumutbar sind. Ausbildungsfremde Tätigkeiten unterscheiden sich von Beruf zu Beruf.

Dr. Azubi rät

Wer nicht richtig ausgebildet wird, sollte sich unbedingt wehren, da sonst das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Voraussetzung: Den Ausbildungsplan vom Betrieb kennen und, falls nicht vorhanden, einfordern.

Was ist mit Urlaub?

 
Wie viel Urlaub Azubis pro Jahr zusteht, ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Viele tarifvertraglich bezahlte Auszubildende haben dabei mehr Urlaubstage, als gesetzlich festgelegt ist. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.
  
 

Dr. Azubi rät

Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen, der Arbeitgeber muss innerhalb eines Monats darauf reagieren.

Wie viel Ausbildungsvergütung steht Auszubildenden zu?

 
Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt die Mindestausbildungsvergütung. Sie beträgt 2023 im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 620 Euro. Das gilt auch für Auszubildende in einer staatlich geförderten außerbetrieblichen Ausbildung.

Wie bei einer Abmahnung reagieren?

 
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Auszubildenden zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines Auszubildenden mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.

Dr. Azubi rät

Den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Ist die Abmahnung unberechtigt, sollte man eine Gegendarstellung verfassen. Außerdem sollte der Betriebsrat oder die Gewerkschaft eingeschaltet werden.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

 
Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und den Eltern keine Kosten durch sie entstehen, müssen die Eltern ihnen das Kindergeld auszahlen. Darüber hinaus haben volljährige Auszubildende mit eigener Mietwohnung am Ausbildungsort gute Chancen, Wohngeld zu erhalten. dgbj

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