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Wer den Schulabschluss in der Tasche hat, kann sich freuen – selbst wenn noch unklar ist, wohin die berufliche Reise geht. Denn auch die Ausbildungsplatzsuche nach Vollendung des 17. Lebensjahres zählt für die spätere Rente. Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
Viele junge Menschen sind länger auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Melden sie sich bei der Agentur für Arbeit, sorgen sie so auch gleich für die Rente vor. Die Voraussetzung dafür: Der Zeitraum der Ausbildungssuche muss mindestens einen Kalendermonat andauern. Mit einer Schulentlassung im Juli und einem Ausbildungsstart im September erfüllt der August diese Vorgabe.
Weitere Informationen gibt es online unter
www.deutsche-rentenversicherung.de
oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer
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