Die persönliche Situation lässt es nicht immer zu, dass junge Menschen eine Berufsausbildung in Vollzeit absolvieren können. Ein Weg zu einem Berufsabschluss kann dann eine Ausbildung in Teilzeit sein. Die durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2020 erfolgte Erweiterung der Teilzeitausbildung ermöglicht eine flexiblere zeitliche Ausgestaltung und macht sie einem größeren Personenkreis zugänglich. Eine Teilzeitausbildung steht jetzt allen Interessierten, für die eine Vollzeitausbildung eine zu hohe Hürde darstellt, zur Verfügung. Im Regelfall verlängert sie die Ausbildungsdauer, unter bestimmten Voraussetzungen kann diese jedoch auch verkürzt werden. Diese Voraussetzungen wurden in einer Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) definiert. Sie zeigt auf, wie die Dauer der Ausbildung berechnet werden kann und dient somit der einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis.
Die Experte des BIBB betonen, dass sich eine Teilzeitberufsausbildung sowohl für Betriebe als auch für Jugendliche lohnt und diese einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses leisten kann. Dass die Potenziale der Teilzeitberufsausbildung noch nicht ausgeschöpft werden, zeigen auch vorliegende Zahlen aus dem BIBB-Datenreport. Demnach wurde im Jahr 2019 eine Teilzeitausbildung nur bei rund 2.300 Neuabschlüssen vereinbart. Dies entspricht einem Anteil von weniger als einem Prozent aller Neuabschlüsse. In mehr als 87 Prozent wurden diese Vereinbarungen mit jungen Frauen geschlossen. Neben einem zu geringen Bekanntheitsgrad sehen die Fachleute vor allem Weiterentwicklungsbedarf bei vollzeitschulischen Ausbildungen in Teilzeit, in der Berufsschule sowie bei der Kinderbetreuung.